Informationen zur Hauptversammlung 2015

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Am 2015-05-12 veröffentlichte POET Technologies die Tagesordnung der Hauptversammlung am 2015-06-12 („Information Circular“). Die Aktionäre wählen den Verwaltungsrat, beschließen über die Fortführung des Optionsplans für Mitarbeiter und über die Möglichkeit einer Aktienzusammenlegung („Reverse Split“).

English abstract: On 2015-05-12 POET Technologies published the information circular for their annual general meeting (AGM) on 2015-06-12. Shareholders will elect directors, decide about the continuation of the company’s stock option plan, and decide about the option of a reverse split.

Wahl des Verwaltungsrats

Kandidaten für die Wahl in das Board of Directors (Verwaltungsrat) sind dieselben acht Personen, die diesen Posten zur Zeit innehaben, also Peter Copetti, Todd A. DeBonis, Sheldon Inwentash, David E. Lazovsky, Ajit Manocha, John F. O’Donnell, Dr. Geoffrey Taylor und Chris Tsiofas. Veränderung sind nach dem Willen des POET-Managements nicht vorgesehen.

Entgegen meiner Erwartung steht auch Sheldon Inwentash zur Wiederwahl an, obwohl er nicht mehr CEO des POET-Großaktionärs Pinetree Capital ist. Andererseits hält er als Privatperson jede Menge POET-Aktien, was man nicht einfach ignorieren darf. Inwentash weiß natürlich, daß er keineswegs unumstritten ist. Das wird für ihn der Grund dafür gewesen sein, durch das vorzeitige Ausüben von Warrants seinen Aktienbestand um über 3 Millionen Stück aufzustocken. Mit seinen eigenen Aktien hat er 9.125.000 Stimmen sicher. Hinzu kommen automatisch die Stimmen derjenigen Aktionäre, die nicht abstimmen wollen oder können.

Da es genausoviele Kandidaten wie Plätze im Board of Directors gibt, ist die Wahl aller Kandidaten eigentlich so gut wie sicher. Interessant wird es dann, sollte Inwentash oder sonst jemand weniger Ja-Stimmen als Enthaltungen bekommen. (Nein-Stimmen sind nicht vorgesehen.) In diesem Fall ist der Kandidat nicht etwa nicht gewählt, sondern es geschieht folgendes:

  1. Vom Kandidaten wird erwartet, nach der Hauptversammlung seinen Rücktritt zu erklären.
  2. Das Corporate Governance and Nomination Committee des Unternehmens tritt zusammen, schaut sich die Sache näher an und spricht eine Empfehlung an das Board of Directors aus.
  3. Das Board of Directors entscheidet, ob es den Rücktritt des Kandidaten annimmt oder ablehnt.

Mitarbeiteroptionen

Ein weiterer Punkt auf der Tagesordnung sind die Optionen für Direktoren und Leitende Angestellte. Der Vorschlag, über den die Aktionäre abstimmen, sieht vor, die Anzahl der Optionen, die das Board of Directors im kommenden Jahr ausgeben darf, auf 36 Millionen aufzustocken, was rund 20 Prozent der derzeit ausgegebenen Aktien entspricht und ein üblicher Wert ist. Das heißt natürlich nicht, daß diese Optionen tatsächlich ausgegeben werden. Beispielsweise waren es im vergangenen Jahr, also seit der Hauptversammlung 2014, knapp zwei Millionen Optionen.

Optionen für Mitarbeiter sind neben dem Festgehalt ein gängiger Vergütungsbestandteil. Sie sind zugleich ein Anreiz, sich für das Unternehmen ins Zeug zu legen, denn nur dann, wenn der Aktienkurs steigt, profitieren die Mitarbeiter von ihren Optionen. Deren Basispreis muß nämlich zum Ausgabezeitpunkt mindestens dem aktuellen Aktienkurs entsprechen. Wenn der Kurs steigt, mag das die übrigen Aktionäre über die mit den Optionen verbundene Verwässerung hinwegtrösten.

Wer sich für die sonstigen Vergütungen des Top-Managements interessiert, wird auf Seite 10 des Information Circulars fündig. Das Dokument verrät auch, wann welche Optionen fällig werden. In der Tabelle auf Seite 11 ist allerdings ein Fehler: Bei den Optionen, die am 30. September ablaufen, fehlt der Name des Optionsinhabers. Es handelt sich um den ehemaligen POET-Chef Leon M. Pierhal.

Der Anstellungsvertrag von Peter Copetti ist zum Jahresende 2014 ausgelaufen. Copetti und POET Technologies verhandeln derzeit über einen neuen Vertrag. Da spielt natürlich auch die Einstellung des neuen CEOs hinein. Bevor hier keine Entscheidung getroffen oder bekanntgegeben ist, liegt Copettis neuer Vertrag vermutlich auf Eis.

Seltsam finde ich das Ausscheiden des bisherigen Chief Operating Officers (COO) Stephane Gagnon, der ursprünglich einen unbefristeten Anstellungsvertrag mit einem Jahresgehalt von CAD 200.000 hatte. Hier gibt es eine neue Vereinbarung, nach der Gagnon den neuen COO Dr. Subhash Deshmukh einarbeitet und danach zum 15. August aus dem Unternehmen ausscheidet. Ein Grund dafür ist nicht genannt. Gagnon erhält eine Abfindung von 1,5 Monatsgehältern, was ich recht wenig finde.

Kapitalerhöhung

Es gibt jedoch eine zusätzliche Bonuszahlung an Stephane Gagnon, die an eine interessante Bedingung geknüpft ist. Gagnon erhält eine Zahlung von weiteren sechs Monatsgehältern, sofern POET Technologies bis zum 15. August erfolgreich eine Kapitalerhöhung von mindestens 10 Millionen Dollar durchgeführt hat.

Das wirft zwei Fragen auf:

  1. Wozu eine Kapitalerhöhung? Hat CEO Peter Copetti nicht immer wieder betont, POET Technologies stehe finanziell sehr gut da und brauche kein frisches Geld?
  2. Wenn schon eine Kapitalerhöhung sein muß, was hat Gagnon als Leiter des operativen Geschäfts damit zu tun?

Die Antwort auf beide Fragen erschließt sich meines Erachtens durch die Aufzeichnung der Präsentation von POET Technologies beim City Investors Circle in London. Hier erwähnt Copetti, im Zusammenhang mit einem Listing an der Nasdaq sei seiner Erfahrung nach eine kleine Kapitalerhöhung nötig, weil die Banker Geld verdienen wollten. Und man brauche ja die Unterstützung der Banken und die Berichterstattung ihrer Analysten. Dies wiederum käme den Investoren zugute, so daß letztlich allen geholfen sei. Die Kapitalerhöhung steht also in engem Zusammenhang mit einem Nasdaq-Listing. Ohne Nasdaq keine Kapitalerhöhung, ohne Kapitalerhöhung kein Bonus.

Was aber ist die Voraussetzung für den Gang zur Nasdaq? Auch das erläutert Copetti beim City Investors Circle: »Aus meiner Kapitalmarkterfahrung heraus würde ich niemals an die Nasdaq gehen, ohne echte Partnerschaften abgeschlossen zu haben.« Klare Ansage: Partnerschaften sind eine Grundvoraussetzung für die Nasdaq. Ohne mindestens eine Unternehmenspartnerschaft keine Nasdaq.

Was ist die Voraussetzung für eine Partnerschaft? Es ist die Fertigstellung eines 50-GHz-VCSELs (Oberflächenemitters) in der POET-Technik. Hinter dieser Anforderung steht laut Copetti ein milliardenschweres Unternehmen. Falls POET Technologies diesen VCSEL produzieren könne und falls dieser VCSEL die versprochenen Anforderungen erfülle, dann sei dieses Unternehmen an »ernsthaften Gesprächen« interessiert. Ohne VCSEL keine Partnerschaft.

Damit ist auch klar, welche Rolle Stephane Gagnon bei der Kapitalerhöhung spielt. Als COO fällt es in seinen Verantwortungsbereich, den VCSEL fertigzustellen. Hier war es durch die Probleme mit der neuen Sputter-Anlage zu Verzögerungen gekommen. Der VCSEL und die übrigen für das erste Quartal geplanten Meilensteine können dadurch erst im zweiten Quartal fertig werden. Erst wenn das geklappt hat, können auch die weiteren Schritte erfolgen, also ernsthafte Gespräche, Partnerschaft mit Multimilliardenunternehmen, Nasdaq-Listing und Kapitalerhöhung. Und wenn dies alles bis zum 15. August über die Bühne geht, dann bekommt Gagnon seine Bonuszahlung. Nicht zuletzt im eigenen Interesse wünsche ich ihm, daß das klappt!

Aktienzusammenlegung soll Nasdaq-Kurs sichern

Während für Peter Copetti Unternehmenspartnerschaften eine wesentliche inhaltliche Voraussetzung für ein Nasdaq-Listing ist, stellt auch die Nasdaq selbst eine Reihe formaler Anforderungen. Je nach Nasdaq-Segment muß der Schlußkurs über einen Zeitraum von 90 Handelstagen ununterbrochen mindestens 4 US-Dollar (USD) betragen.

POET Technologies geht davon aus, daß demnächst Ereignisse eintreten werden, die den Aktienkurs auf das erforderliche Niveau heben werden. Doch das kann natürlich niemand garantieren.  Es mag sein, daß die Meilensteine erreicht und die Partnerschaften abgeschlossen werden, und der Aktienkurs trotzdem nur bis auf, sagen wir, 5 USD anzieht. Das läge zwar über der 4-USD-Schwelle, aber bei der hohen Volatilität der POET-Technologies-Aktien wäre aber keineswegs sicher, daß der Kurs dort auch über 90 Tage hinweg bleibt.

Hier kann eine Aktienzusammenlegung („Reverse Split“) helfen. Dabei werden die bestehenden POET-Aktien im Verhältnis 2:1 oder 3:1 in neue Aktien getauscht. Nach der Zusammenlegung ist die Aktienanzahl je nach Umtauschverhältnis auf die Hälfe beziehungsweise ein Drittel reduziert. Da sich der Wert des Unternehmens dadurch dabei aber nicht verändert, sind die neuen Aktien das Doppelte beziehungsweise Dreifache wert. Im Beispiel würde der Kurswert von 5 USD je nach Umtauschverhältnis auf 10 oder 15 USD anspringen. Das wäre zwar lediglich eine rein optische Maßnahme, würde aber ein Abtauchen unter die 4-USD-Marke weitaus unwahrscheinlicher machen.

Der POET-Vorstand hätte gern von den Aktionären die Erlaubnis, bei Bedarf eine solche Aktienzusammenlegung durchzuführen (Vorratsbeschluß). Ob ein Reverse Split tatsächlich nötig sein wird, ist aber keineswegs sicher. Vielmehr geht das Unternehmen davon aus, daß die Aktie das nötige Kursniveau aus eigener Kraft erreicht. Der Vorratsbeschluß ist daher so etwas wie eine Versicherung: Besser, man hat sie und braucht sie nicht, als man braucht sie und hat sie nicht!

Mathematisch ist eine Aktienzusammenlegung in jeder Beziehung völlig wertneutral. Niemand hätte dadurch irgendeinen Vorteil oder erlitte irgendeinen Nachteil, denn sämtliche Zahlen werden im gleichen Verhältnis angepaßt, also auch Optionen und Warrants und so weiter. Während das Ganze rein rechnerisch unspektakulär ist, sieht es psychologisch völlig anders aus. Eine  Aktienzusammenlegung wird oft als negatives Zeichen gesehen, da notleidende Unternehmen, deren Aktienkurs auf dem Rückzug ist, gern zu diesem Mittel greifen, um den Kurs nicht unter das bei der jeweiligen Börse geltende Minimum rutschen zu lassen.

POET Technologies ist aber nicht notleidend; insofern paßt das nicht. Das ist der oft irrational agierenden Börse aber egal. Vielen fällt es ja auch leichter, sich aufzuregen, als eine Dreisatzberechnung durchzuführen. Im vergangenen Jahr geriet die POET-Aktie allein schon dadurch kräftig unter die Räder, daß das Unternehmen einen Zusammenlegungsvorratsbeschluß im Verhältnis bis zu 5:1 auf die Tagesordnung gesetzt hatte.

Auch in diesem Jahr will das Management nicht auf diese »Versicherung« verzichten, sendet aber positive Signale an die Aktionäre. Da ist zum einen die Reduzierung des maximalen Umtauschverhältnisses von 5:1 auf jetzt 3:1. Wer Vorbehalte gegen einen Reverse Split hat, dürfte dies immerhin positiv werten. Andererseits dürften diejenigen enttäuscht sein, die darauf gesetzt hatten, es gebe überhaupt keinen neuen Vorratsbeschluß für einen Reverse Split.

Zum anderen betont POET Technologies in einer am 2015-05-14 ausgegebenen Medienmitteilung ausdrücklich, daß eine Aktienzusammenlegung nur dann durchgeführt wird, falls dies im Interesse der Aktionäre ist und einem spezifischen strategischen Ziel dient. Damit ist das Nasdaq-Listung gemeint, auch wenn das nicht ausdrücklich erwähnt wird. Auch durch eine separate E-Mail wies das Unternehmen darauf hin, wozu der Vorratsbeschluß gut sei. Der Reverse Split sei lediglich ein Werkzeug, das nur dann zum Einsatz komme, falls etwas unmittelbar Bevorstehendes nicht den erwarteten Effekt habe.


Bitte beachten Sie die Hinweise zu Risiken und zum Haftungsausschluß!

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