Im Sommer 2013 machte der Dual-Fluid-Reaktor (DFR) von sich reden. In der juristischen Auseinandersetzung mit den GreenTec Awards liegt nun ein neuer Beschluß des Kammergerichts Berlin vor.
Der Dual-Fluid-Reaktor hatte als Projekt des Instituts für Festkörper-Kernphysik (IFK) an den GreenTec Awards teilgenommen und war vom Publikum per Online-Voting für die Endrunde nominiert worden. Die ökologischen und ökonomischen Argumente für den DFR sind ja auch überzeugend:
- Preiswerte, CO2-freie Produktion von Strom und Benzinersatz
- Verwendung von Atommüll als Brennstoff
Offenbar erst nach diesem Voting wurde den Machern der GreenTec Awards klar, was sie sich mit dem DFR eingehandelt hatten: einen Kernreaktor! Nuklear! Pöhse! Das paßt nicht ins ideologische Weltbild der GreenTec Awards! Es folgten der Rauswurf des DFR aus dem Wettbewerb durch eine nachträgliche Regeländerung sowie eine juristische Auseinandersetzung:
- GreenTec Awards werfen DFR aus dem Rennen.
- IFK klagt beim Landgericht Berlin gegen den Rauswurf.
- Landgericht Berlin (erste Instanz) weist die Klage zurück und gibt den GreenTec Awards recht.
- IFK erwirkt vor dem Berliner Kammergericht (letzte Instanz) eine einstweilige Verfügung. Die bestätigt die Nominierung des DFR für die Endrunde und seine Teilnahme an der Gala am 30. August 2013.
- GreenTec Awards suchen Entscheidung in der Hauptsache und erwirken ein Urteil des Landgerichts Berlin (erste Instanz) gegen die Nominierung des DFR – wenige Tage vor der Gala.
- IFK geht beim Berliner Kammergerichts (letzte Instanz) in Revision. Das Kammergericht kann jedoch wegen der knappen Zeit bis zur Gala nicht mehr rechtzeitig ein Urteil sprechen.
Damit hatte sich die Teilnahme des DFR an der Gala und auch das Berufungsverfahren erledigt. Aber wer hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen? Wie das IFK mitteilt, liegt dazu nun ein Beschluß des Berliner Kammergerichts vor: Das Gericht legt sämtliche Verfahrenskosten sämtlicher Instanzen den GreenTec-Awards-Machern auf. Grundlage für diesen Beschluß war die Frage, welche Partei den Rechtsstreit wohl gewonnen hätte, wäre es denn zum Berufungsverfahren gekommen.
In dieser Frage ist das Berliner Kammergericht völlig eindeutig: Nach der Gesetzeslage für Preisausschreiben (§661 BGB) war der Rauswurf des DFR rechtswidrig und damit unwirksam. Die genaue Begründung kann man im Gerichtsbeschluß nachlesen, den das IFK auf seine Website gestellt hat.
Für die Teilnahme des Dual-Fluid-Reaktors an der Gala kommt dieser Beschluß leider zu spät, aber immerhin bleibt das IFK nicht auf den Rechtskosten sitzen.
Ob das IFK nun auch noch auf Schadensersatz klagt? Entsprechende rechtliche Schritte behält man sich jedenfalls vor.
Nachträglich die Spielregeln zu eigenen Gunsten zu ändern, ich glaube das haben Kinder schon beim ersten Versuch gelernt, dass das nicht auf Gegenliebe stößt.
Erstaunlich, dass es denooch versucht wird. Glückwunsch zum juristischen Sieg, auch wenn er zu spät kam.
Ein Kommentar von GreenTec. wie z.B. „Wir lehnen Nukleartechnologie ab, aber die Regeln erlauben die Teilnahme“, hätte vermutlich das Ansehen beider Seiten gehoben, und die Schlammschlacht verhindert. Ich versteh‘ die Welt manchmal nicht.
Kennt niemand mehr den Satz von Voltaire?
„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“
Das muss in den Schulen wieder mehr gelehrt werden, dass die Unterdrückung ungeliebter Meinungen keine Lösung eines Problems ist.
Das Urteil des Kammergerichts liest sich absolut schlüssig und sauber begründet. Das gibt doch wieder etwas Hoffnung in Bezug auf unseren Rechtsstaat. Bleibt die Frage, wie das Landgericht zu einer gegenteiligen Auffassung kommen konnte.